Rechtsprechung
LG Darmstadt, 31.05.2007 - 19 O 236/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus LG Darmstadt, 31.05.2007 - 19 O 236/04
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Haftung im Verhältnis 50 zu 50 zu teilen (OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809 f.).Auch konnte hier nicht der Beweis des ersten Anscheins greifen, da hier nicht geklärt war, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelte oder dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des Vorausfahrenden unmittelbar vorangegangen war (NJW-RR 2003, 809 f.).
- BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
Auszug aus LG Darmstadt, 31.05.2007 - 19 O 236/04
Der aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung abgesagte Urlaub war hier mit zu berücksichtigen (BGH, NJW 1983, 1107 ).